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Juristisches zur Bewerbung

Das Anschreiben geht bei Bewerbung auf eine Stellenanzeige in das Eigentum des Unternehmens über. Lediglich die Bewerbungsmappe bestehend aus Lebenslauf, Zeugniskopien usw. bleibt im Eigentum des Bewerbers, d.h. kann von dem Unternehmen bei Absage zurückgefordert werden. Normalerweise wird die Bewerbungsmappe jedoch automatisch mit einer Absage zurückgeschickt.
Bei einer Absage müssen sämtliche Kopien der Bewerbungsunterlagen vernichtet, sowie Daten des Bewerbers gelöscht werden (ansonsten: Verstoß gegen das Bundesdatenschutzgesetz)

Ausnahme Initiativbewerbung:
Bei der Initiativbewerbung (Blindbewerbung) müssen weder die Unterlagen im Falle einer Absage vernichtet werden, noch die Unterlagen zurückgesendet werden. Die Unterlagen wurden dem Unternehmen quasi überlassen.
Gleiches gilt für Bewerbung auf Chiffre-Anzeigen.



 



2001 - 2023 Michaela Bauder

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